kein Internetzugang bei neuem User des Heimnetzes (7590)

Jeff888

New member
Ich habe einen neuen Mieter, der mit seinem Laptop, seinem TV-Gerät und seinem Handy bei mir zuhause über die Fritzbox 7590 ins Internet gelangen will, aber kein Gerät hat Zugang, das passwort wurde richtig eingegeben, es erscheint keine Fehlermeldung nur wieder das neue leere Fenster zur Eingabe des Netzwerkschlüssels.
Was kann/soll ich da tun, damit der neue User mit seinem 3 Geräten ins Internet kommt?
 
Moinsen,
zuerst mal: ich würde niemanden einfach so über meinen Zugang ins Netz lassen wollen, den/die ich nicht wirklich gut kenne.
Dann die Frage: hast du vor, dass der Mieter den GAST Bereich der Fritzbox (Gast LAN und WLAN, getrennt vom eigentlichen LAN > deinem Netzwerk) nutzt? Oder hast du das Passwort für dein Heimnetz rausgegeben?
Dann die Frage, ob du in der Fritzbox ggf. die folgende Option aktiviert hast:
Screenshot-7.png
Du musst also für "neue" WLAN Geräte das ggf erlauben, je nachdem, wie es bei dir derzeit konfiguriert ist.
Aber nochmal: ich würd mir das mit dem Zugang nochmal gut überlegen.
Warum: nun, der Mieter ist dann im selben LAN/WLAN wie du und deine Geräte. Wenn sich der Mieter dann im Netz was Fieses einfängt > Glückwunsch!
Außerdem hat der Mieter Zugang zu deinen Geräten (gleicher IP Bereich), je nach Stärke deiner Zugangsdaten (Passwort1234) ggf auch bald Zugriff aufs Gerät selbst.
Und dazu: macht der irgendwas richtig doofes im Internet, dann ist es DEIN Anschluss, dessen IP bei den Behörden auftaucht > Glückwunsch, rate mal, wer dann erst mal den Hassel hat.
Also: dann eher über den Gastzugang, das trennt zumindest dein Netzwerk von dem des Mieters (Geräte untereinander). Trotzdem bleibt auch dabei: alles an Behördenärger ermittelt zunächst die IP DEINES Zuganges (dich!).
jm2c
 
Dankeschön für Eure Antworten, ich werde mal den WLAN Gastzugang einrichten und hoffe, daß das funktioniert. Gibt es noch eine weitere Möglichkeit oder ist es besser, wenn der Mieter einen eigenen Router benutzt (speedport) vorhanden - soweit mir bekannt. Ist mein Router dann das "Mesh"-Gerät? Wäre das eine bessere Idee?
 
Mach‘ Dich mal zum Stichwort Störerhaftung schlau. Es gab zwar vor einigen Jahren eine Gesetzesänderung, die die abschafft (3. TMG), es gibt allerdings weiterhin Urteile, gerade auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Spiel sind, die den Anschlußbetreiber in Haftung nehmen. Noch viel mehr Ärger mit der Strafverfolgung dürfte nur Kinderpornographie machen.
Ich würde den Mieter auf die Möglichkeit der Nutzung von LTE hinweisen. Er möge sich einen LTE-Router besorgen und eine SIM-Karte und dann darüber surfen. Im Bereich der nahen Verwandten mag das gehen mit dem gemeinsam genutzten Internet, bei fremden Personen wäre ich vorsichtiger.
Im Klagefall mußt Du als Anschlußinhaber nach wie vor nachweisen können, daß Du selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hast und vielmehr ein offenes WLAN angeboten hast. An letzterem kann es schon scheitern, weil das FB Gastnetz normalerweise kein offenes WLAN ist. Da müßtest Du in den Gastnetzeinstellungen schon öffentlicher Hotspot anwählen - nur dann gibt es kein Paßwort mehr - und öffentlich heißt dann wirklich öffentlich, also für jeden, der es erreichen kann. Dann empfiehlt sich aber mindestens auch die Verwendung der Vorschaltseite mit Nutzungsbedingungen.
 
Moinsen,
Ist mein Router dann das "Mesh"-Gerät? Wäre das eine bessere Idee?
Nein und nein. :)
MESH wäre alles in einem Netz, dann eben für WLAN APs/Repeater gedacht.
Eine bessere Idee wäre (wie bereits oben schon mehrfach angesprochen) die Netzwerke (DU und MIETER) komplett und sauber voneinander zu trennen, IMHO auch so, dass ihr unterschiedliche Anschlüsse habt (eigene Verträge, eigene Rufnummer, eigene IP Bereiche). DAS wäre meiner Meinung nach eine bessere Idee...

Geht das aber nicht (nur ein ANschluss fürs Haus vorhanden), dann eben die beiden Netzwerke trennen (LAN und GAST LAN).
 

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