2 Fritzboxen über Richtfunk verbunden

Hertmond

New member
Hallo,
unser Vereinsheim wird über Richtfunk mit dem Netzwerkund darüber auch das Internet eines Mitglieds verbunden.
Das klappt auch ganz gut, so lange alles über den DHCP des Mitglieds läuft.
Langfristig möchten wir das Internet des Mitglieds zwar nutzen, aber eine eigene "Domäne" bilden
mit eigenem Range und DHCP, das bekommen wir nicht hin. Es handelt sich um eine Fritz Box 7590 und eine 7490.
Wenn jemand eine Idee hat, wären wir dankbar.
Viele Grüße
Andre
 
Hallo,

najo, in der Theorie könnte es z.B. so aussehen:

Fritzbox1 (WAN) <-> Richtfunkt1 <-> Richtfunk2 <-> Fritzbox2 (LAN)

Die Fritzbox vom Verein erhält dann auf dem WAN-Interface eine IP aus dem LAN des Mitglieds. Somit müsste jedes Paket des Vereins auch erstmal durch das Netzwerk des Mitglieds. Wie die Fritzbox vom Verein einzurichten wäre, kannst Du hier nachlesen: https://avm.de/service/wissensdaten...FRITZ-Box-als-kaskadierten-Router-einrichten/ :)
 
In einer älteren Service-Anleitung wurde -iirc- darauf hingewiesen, daß Clients aus dem Fritzbox2-Netz Zugriff auf das Netz der Fritzbox1 haben. Genau dies wollte der TE mit
wohl genau abändern? Zudem ist von aussen kein Wireguard-VPN/IkeV2 möglich. Allein über MyFritz+IPv6 kommt man auf das GUI der Fritzbox2.
Ich selbst habe eine FB7590 (noch FW7.29) als Egde-Router mit Dualstack und eine FB7490 mit jeweils aktueller Inhaus 7.5-102999 per WLAN verbunden -die Richtfunkumsetzung ändert ja nicht an der grundsätzlichen WLAN-Verbindung-, um die Möglichkeiten rund um Wirguard und die AndroidAPPs aus dem Hause AVM zu testen.
 
Die Sache, das Clients aus dem Netz der FB2 auf Clients im Netz der FB1 zugreifen könn(t)en, ist lösbar in dem man die FB2 an das Gastnetz der FB1 hängt. Damit ist zwar dann kein Zugriff von außen auf die FB2 mehr möglich, weil man im Gast-Netz keine Freigaben machen kann. Aber so, wie ich die Anforderung verstanden habe, geht es ja so oder so nur darum, dass der Verein das Internet mitnutzen kann.
 
Es kommt darauf an, was die Vereinsmitglieder bisher unter
das Internet mitnutzen
verstanden haben bzw. welche Dienste/APPs sie auf ihren Smartphones bisher problemlos ausführen konnten? Die dann damit einhergehenden Einschränkungen durch das Gastnetz könnten schon Unmut auslösen. Gerade falls so ein Vereinsheim in einem Funkloch sitzt und das WLAN alternativlos erscheint, will das m.E. gut überlegt sein.
 
Die dann damit einhergehenden Einschränkungen durch das Gastnetz
Soweit ich weiss, gibt es da erstmal keine Einschränkungen, sofern man nicht explizit welche angibt (z.B. "surfen & mailen")? Bin jetzt aber schon länger nicht mehr so im Fritzbox-Thema... Habe zwar auch welche laufen (div. Standorte), schau da aber eigentlich nie drauf und nutze auch keine Funktionalitäten - wird alles vom ISP gemanaged - mein Verantwortungsbereich fängt eher "danach" an 😅

Ich würde auch erstmal davon ausgehen, dass es prinzipiell nur darum geht einen "einfachen"(!) Zugang zum Internet zu haben. Also auch ohne jegliche Freigaben, etc. Ebenso finden sicherlich keine Torrent-Downloads o.ä. darüber statt. Bitte nicht vergessen, dass "Internet" für viele noch immer "nur" bedeutet, dass es Webseiten und E-Mails gibt, von daher würde ich die Überlegungen (vorerst) nicht zu hoch ansetzen ☺️
 
Korrekt, das liegt an einem selbst, wie man das Gastnetz beschränkt.

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Man kann den Gästen sogar erlauben untereinander zu kommunizieren, dann kann man in der Tat mit "einem Click" einen "Surfen und Mail"-Filter aktivieren; darüberhinaus kann man alle anderen Dinge über das Profil "Gast" konfigurieren.

Das einzige was eben nicht geht, sind Portfreigaben von außen in dieses Netz. Aber raus gibt es keine Beschränkungen, außer man selbst aktiviert diese.
 
Was bei diesem Konstrukt noch nicht angesprochen wurde sind die rechtlichen Aspekte. Bin kein Rechtsanwalt, aber eigentlich haftet doch der Anschlusseigentümer bei Missbrauch. Nehme mal an, dass beim Verein das Passwort des WLAN-APs schon über der Eingangstüre angebracht sein wird, so dass sich jeder hier Einloggen kann und tun und lassen, wie und was er will, im Nachhinein kaum nachvollziehbar. Deshalb wird wohl schlussendlich der Anschlusseigentümer im Fall der Fälle der sein, der herhalten muss.
 
Deshalb wird wohl schlussendlich der Anschlusseigentümer im Fall der Fälle der sein, der herhalten muss.
Das muss er auch beim "Gast-Wlan". Man kann das WLAN der kaskadierten Fritz!Box auch zeitlich begrenzen (vorzugsweise in dieser selbst wegen des Fernzugriffes via IPv6), sodass es nur zu den "Anwesenheitszeiten" der Vereinsmitglieder genutzt werden kann.
Dazu müsste @Hertmond etwas mehr zu den Ansprüchen und Unmständen der Vereinsnutzung erläutern. Ich mutmasse, der Spender ist selbst Vereinsmitglied. Edit: Steht ja in #1:(
 
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Beim Gäste-WLAN weiß man normalerweise wer es nutzt. Bei einem Verein mit vielen Mitgliedern und vielen Gästen / Besuchern wird ein Nachvollziehen kaum möglich sein. Besteht der Verein aber nur aus 3 Mitgliedern, ist dies natürlich eine andere Sache.
 
Es gibt doch auch die Hotspot-Einstellung statt Gastnetzwerk. Dahingehend wurden die Regelungen m.W. vereinfacht, genau für solche Fälle.

Tipp: Googeln nach „haftung offenes wlan“
 
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