Vodafone / Router zurück?

Hallo!

Fast off-topic, aber wofür sonst ist "Sonstiges" hier. Folgender Sachverhalt:

  • Ich hatte 2012 einen Internet- und Telefonvertrag mit Kabeldeutschland geschlossen und bekam von Kabeldeutschland auch ein Kabelrouter gestellt.
  • Der Vertrag wurde irgendwann mal von Vodafone übernommen, ansonsten hatte sich nichts geändert für mich.
  • Anfang dieses Jahres kam eine deutliche Preiserhöhung (fast 20%) meines Kabel-Vertrags von Vodafone.
  • Nach Preisvergleich nutzte ich das Recht der außerordentlichen Kündigung (wegen einseitiger Preiserhöhung) und bin zu einem deutliche günstigeren DSL Anbieter mit identischer Leistung gewechselt.
  • 2 Wochen vor dem Vertragsende/Umschaltung zum neuen Anbieter ging das alte Kabelmodem aus 2012 defekt.
  • Vodafone schickte einen Techniker, der das mehr als 10 Jahre alte "Hitron" Kabelmodem ausgetauscht hat, und mir stattdessen eine nagelneue Vodafone-Box hinstellte (für verbleibende 2 Wochen Restvertragslaufzeit).
  • Die Umschaltung zum neuen DSL Anbieter samt übernahme der Festnetznummer hat völlig problemlos funktioniert.

Frage: Ich habe jetzt eine erst 2 Wochen alte (faktisch nagelneue) Vodafone-Box mit eingebauten Kabelmodem und WiFi-6 Router hier rumstehen. Vodafone hatte die Kündigung schriftlich bestätigt und inzwischen auch letztmalig einen halben Monat Beitrag abgebucht - soweit alles korrekt.

Bisher kam keine Aufforderung seitens Vodafone die komplett neue Vodafone-Box zurückzugeben. Nach welcher Zeitspanne kann Vodafone eine Rückgabe des Routers NICHT mehr einfordern? Aktuell steht der Kabelrouter bei mir ungenutzt herum. Kann man das Ding jetzt auf Ebay stellen oder einfach entsorgen? Ich habe keine Verwendung mehr dafür.

Danke
 
Ich glaube, Du hast da ein Mißverständnis…Du hast eine Frist von 14 Tagen nach Vertragsende Deiner Verpflichtung nachzukommen, einen gemieteten Router an Vodafone zurückzusenden. Wird der Router nicht fristgemäß zurückgesendet, kann Vodafone die Kosten für das Gerät in Rechnung stellen.
IMG_5051.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, interessanterweise stand in der Kündigungsbestätigung von Vodafone nichts dazu.

Es wurde zwar geschrieben "bitte auch die nachfoglenden Infos zu Rücksendung und Abrechnung" beachten, tatsächlich gab es aber nachfolgend nichts mehr. War nur eine einzige Seite im PDF. Auch kein Retourenschein oder ähnliches dabei.

Werde mal nachfragen. Evtl. ging das in deren System unter - der Geräteaustausch hatte nach der Kündigung stattgefunden. Und an dem 10 Jahre alten (jetzt defekt) Modem das ich zum Kündigungszeitpunkt noch in Betrieb hatte, dürften sie kaum noch Interesse haben.

1692347990456.png
 
Es gab da in der Vergangenheit viel Ärger, auch weil Vodafone wohl recht hohe Beträge für die Router angesetzt hat. Ich erinnere mich an Gerichtsurteile aus den letzten Jahren, bei denen Vodafone letztlich verurteilt wurde, Teilrückerststattungen zu machen, weil für alte Geräte quasi der Neupreis angesetzt wurde, nicht aber der Zeitwert. In Deinem Fall dürfte der Zeitwert natürlich noch recht hoch zu bewerten sein.
Das mit der Rücksendung ist mit Sicherheit auch Vertragsbestandteil und steht unabhängig davon, daß es Dir jetzt nicht mit der Kündigungsbestätigung kundgetan wurde, bestimmt irgendwo im Kleingedruckten Deines gekündigten Vertrages.

Edit: gerade gefunden, steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abschnitt A, 2.4 d):
IMG_5052.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet:
Vermutlich würden sie auch noch einen Kugelschreiber nachberechnen, wenn sie es könnten...

Vielleicht ein Timing Problem mit der Kündigung bis das getauschte Gerät im System landet.

Mal schauen welches Mietgerät in deinem Konto eingetragen ist? Oder ist das Konto schon abgeschaltet?
https://www.vodafone.de/meinvodafone/services/dsl-produkte/geraete

Retouren Label gibt es hier
https://www.vodafone.de/retoure?type=kabel

Bin ja kein Jurist, aber ein Jahr würde ich das Gerät schon noch mal bei mir lagern bzw. was in meinem Möglichkeiten liegt jetzt die Rücksendung anzustoßen.
 
Danke für die Rückmeldungen hier. Ich geb das Teil mal mit deren Retourenlabel zur Post. Tatsächlich habe ich auch keinerlei Verwendung mehr dafür.

Die AGB wie hier eingestellt dürften für mich nicht gelten, da ich den Vertrag ursprünglich mit Kabeldeutschland geschlossen hatte. Kabeldeutschland aber hatte vermutlich eine ähnliche Klausel im Kleingedruckten.
 
Das ist jetzt vielleicht mehr eine juristische Frage - und ändert im Ergebnis nichts, dass ich das Teil morgen zur Post bringe: Es ist immer die Rede von "Rückgabe des Mietgeräts". Tatsächlich bezahle ich für das Gerät keinerlei Miete. Bei Neuverträgen wird die Hardware gegen monatliche Zusatzgebühr "vermietet" (z.B. 5 Euro für die Fritzbox).

In meinem Fall - Altvertrag aus Jahr 2012 mit Kabeldeutschland - gab es die nötige Anschlusstechnik/Hardware kostenfrei zum Vertrag dazu. Ich bezahlte dafür keinerlei Miete - noch nie. Wurde auch nie extra auf den Rechnungen erwähnt.

Evtl. ist es auch deswegen durch deren System gefallen?
 
Ich denke, man kann vom rechtlichen Standpunkt nicht davon ausgehen, daß Dir das Gerät von Vodafone geschenkt wurde. In der Tat sprechen die Vodafone-Geschäftsbedingungen auch allgemeiner von „von Vodafone bereitgestellter Hardware“ und lassen offen, ob diese vermietet oder verliehen wurden. Eine Nicht-Rückgabe wäre dann rechtlich als Unterschlagung zu betrachten.
 
In meinem Fall - Altvertrag aus Jahr 2012 mit Kabeldeutschland
Auch darauf kannst Du Dich eventuell nur schwer berufen. Ich vermute, es gab bei der Übernahme von Kabel-D durch Vodafone ein Informationsschreiben und ein Sonderkündigungsrecht. Bei Beibehaltung des Vertrages durch den Kunden gelten vermutlich automatisch die Geschäftsbedingungen der Vodafone.
 

Zurzeit aktive Besucher

Letzte Anleitungen

Statistik des Forums

Themen
4.586
Beiträge
46.928
Mitglieder
4.225
Neuestes Mitglied
Armin L
Zurück
Oben