Moin,
ich habe hier ein Scenario mit einer Fritzbox, hinter der noch eine weitere Firewall sitzt. Ein Webserver sitzt hinter der zweiten Firewall. Diesen möchte ich gerne von außerhalb erreichbar machen. Hinter der Fritzbox ist direkt eine zweite Firewall installliert. Jetzt habe ich in der Fritzbox eine Freigabe eingerichtet. Als Zieladresse habe ich die IP-Adresse der zweiten Firewall verwendet. Der Zugriff von außen funktioniert nicht.
Jetzt gibt es ja 2 Möglichkeiten, warum das nicht funktioniert. Entweder ist in der zweiten Firewall noch etwas falsch konfiguriert oder das Problem liegt in der Fritzbox. Daher hatte ich versucht bei der Freigabe des Webservers nicht die IP-Adresse des Ethernetports der zweiten Firewall zu verwenden, sondern die IP-Adresse des Webservers. Das lässt die Fritzbox nicht zu. Dort steht dann sinngemäß: Nicht möglich, da das Netz unbekannt ist.
Das stimmt. Die Fritzbox kennt das Netz hinter der zweiten Firewall auch nicht.
Meine Frage:
Muss in diesem Fall die IP-Adresse der zweiten Firewall als Freigabe eingetragen werden oder ist das so mit dieser Kombination nicht möglich?
ich habe hier ein Scenario mit einer Fritzbox, hinter der noch eine weitere Firewall sitzt. Ein Webserver sitzt hinter der zweiten Firewall. Diesen möchte ich gerne von außerhalb erreichbar machen. Hinter der Fritzbox ist direkt eine zweite Firewall installliert. Jetzt habe ich in der Fritzbox eine Freigabe eingerichtet. Als Zieladresse habe ich die IP-Adresse der zweiten Firewall verwendet. Der Zugriff von außen funktioniert nicht.
Jetzt gibt es ja 2 Möglichkeiten, warum das nicht funktioniert. Entweder ist in der zweiten Firewall noch etwas falsch konfiguriert oder das Problem liegt in der Fritzbox. Daher hatte ich versucht bei der Freigabe des Webservers nicht die IP-Adresse des Ethernetports der zweiten Firewall zu verwenden, sondern die IP-Adresse des Webservers. Das lässt die Fritzbox nicht zu. Dort steht dann sinngemäß: Nicht möglich, da das Netz unbekannt ist.
Das stimmt. Die Fritzbox kennt das Netz hinter der zweiten Firewall auch nicht.
Meine Frage:
Muss in diesem Fall die IP-Adresse der zweiten Firewall als Freigabe eingetragen werden oder ist das so mit dieser Kombination nicht möglich?